Der Betriebsrat des FZD

Was ist der Betriebsrat?

  • Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb.
  • Er hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
  • Er arbeitet auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes (Forum zum BetrVG).
  • Er ist unabhängig.
  • Er wird von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Betriebsrat hat hauptsächlich mitzuwirken bei:

  • jeder Einstellung, Ein- bzw. Umgruppierung oder Versetzung,
  • jeder arbeitgeberseitigen Kündigung (Pflicht der Anhörung),
  • Arbeitszeit- und Pausenregelungen,
  • der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern überwachen,
  • der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufes sowie der Ordnung im Betrieb,
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung,
  • der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen,
  • Sozialplanregelungen

Der Betriebsrat hat Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen, Anregungen von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Er fördert die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen.

Kontakt

Vorsitzende:
Sekretariat:
Dr. Anke Richter
Regina Großmann
Tel.: 0351 / 260 3039 oder 2426
Tel.: 0351 / 260 3689
Fax
Fax
(Betriebsausschuss):
(Office):
0351 / 260 13039
0351 / 260 3611
Mail: Betriebsrat@fzd.de
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Steiner, Jens - 15.07.2010